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Tierärztliche Hausapotheke
Arzneimittel für Tiere bekommt
man in der Regel vom Tierarzt. Tierärzte dürfen Medikamente nicht nur
verschreiben, sondern sind aufgrund ihres Fachwissens berechtigt, eine
Praxisapotheke zu führen und daraus Fertigarzneimittel abzugeben oder auch
selbst Medikamente herzustellen. Dies ist sinnvoll, damit spezielle
Arzneizubereitungen für Tiere im Behandlungsfall sofort verfügbar sind.
Verschreibungspflicht
Die meisten Tierarzneimittel sind
verschreibungspflichtig und dürfen in der Apotheke nicht ohne tierärztliches
Rezept abgegeben werden. Die Rezeptpflicht dient dazu, den bestimmungsgemäßen
Gebrauch der zum Teil hochwirksamen Substanzen zu sichern, um gesundheitliche
Schäden, z.B. durch mögliche Nebenwirkungen bei Mensch und Tier, zu vermeiden.
Wer sich verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept verschafft, handelt
nicht zum Wohle seines Tiers, sondern grob fahrlässig.
Bestimmungsgemäßer
Arzneimitteleinsatz
Mit seiner Diagnose leitet der
Tierarzt die gezielte medikamentöse Behandlung ein. Sie muss vom Tierarzt
individuell festgelegt werden und hängt von Tierart, -alter, Gewicht und
Zustand des Tieres ab. Je kleiner die Tierart, desto rascher der Stoffwechsel
und umso kürzer die Verweildauer des Medikaments im Körper. Diese Regel
bestimmt Dosis und Anwendungshäufigkeit eines Medikaments. Darüber hinaus
müssen tierart- und rassespezifische Unterschiede in der Wirksamkeit und
Verträglichkeit von Medikamenten berücksichtigt werden.
Selbstmedikation
Die Anwendung von Arzneimitteln
ohne tierärztliche Diagnose und Verordnung ist grob fahrlässig und kann
ungeahnte Folgen haben wenn:
- Krankheitssymptome falsch
gedeutet werden
- eine als harmlos eingestufte
Erkrankung mit zu schwachen Mitteln behandelt und verschleppt wird
- man gegen eine harmlose
Erkrankung mit zu drastischen Mitteln vorgeht
- humanmedizinische Präparate
eingesetzt werden, die für Tiere unverträglich sind
- Dosierungen aus der
Humanmedizin aufs Tier übertragen werden
- Tierarzneimittel nicht
tierartspezifisch zum Einsatz kommen
Anzeichen für eine Arzneimitteltunverträglichkeit
- Durchfall
- Erbrechen
- Absonderung von Schleim oder
Schaum aus Maul und/oder Nase
- Atemnot
- Anschwellungen im Kopfbereich
und an den Kopfschleimhäuten
- Torkelnder Gang
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