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Recht und Gesetz
Katzenhaltung
Katzenhaltung
Katzenhaltung kann dem Nachbarn nicht untersagt werden
Tierliebhabern kann von ihren Nachbarn nicht verboten werden, Katzen zu halten und diese frei herumlaufen zu lassen. Dies gilt zumindest für das freie
Herumlaufen lassen von ein oder zwei Tieren. Der Nachbar muss jedoch den ungebetenen Besuch der Nachbarskatze auf dem eigenen Grundstück nicht
dulden - das Tier darf vertrieben werden. AG Rheinberg, 10 C 415/91
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2002, soweit nicht anders angegeben. Alle Rechte vorbehalten. Dein
Katzen-Life-Team:
Tom u. Daniela Döppers
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